Es gelten die nachstehenden Bedingungen, es sei denn, dass die BORG Automotive A/S eine eventuelle Änderung schriftlich akzeptiert hat.
Preise
Alle Preise verstehen sich ab Werk, exklusiv Verpackung. Die Waren der BORG Automotive A/S werden zu den zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Preisen und Bedingungen verkauft. Preise sind freibleibend und können sich jederzeit ohne Vorankündigung ändern.
Zahlungen
Die Zahlung erfolgt netto Kasse spätestens bei der Lieferung, es sei denn, dass eine andere schriftliche Vereinbarung besteht. Nach dem Fälligkeitsdatum werden Zinsen berechnet, z. Z. 2 Prozent pro laufendem Monat. Alle von der BORG Automotive A/S gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung durch den Käufer Eigentum der Gesellschaft. Die BORG Automotive A/S behält sich außerdem das Recht vor, ohne weitere Ankündigung vom Kaufvertrag zurückzutreten, wenn bei Fälligkeit keine Zahlung seitens des Käufers erfolgt oder der Käufer die Ware nicht annimmt, wenn er hierzu verpflichtet ist.
Lieferung und Reklamation
Alle Bestellungen werden unter der Bedingung angenommen, dass die BORG Automotive A/S bei außergewöhnlichen Umständen – z. B. Krieg, politischen
Umwälzungen, Schwankungen von Devisenkursen oder Rohstoffpreisen usw. – berechtigt ist, die Bestellung ganz oder teilweise zu stornieren und/oder den Preis entsprechend der zusätzlichen Kosten anzuheben, die die BORG Automotive A/S infolge der außergewöhnlichen Umstände tragen musste. Die Lieferzeit ist nur eine ungefähre, unverbindliche Angabe und davon abhängig, dass es nicht zu, durch Streik, Aussperrung oder sonstige höhere Gewalt verursachte, Verzögerungen kommt. Kein Lieferverzug berechtigt den Käufer, einen Anspruch auf Deckung direkter oder indirekter Verluste oder Entschädigung geltend zu machen oder vom Kauf der bestellten Ware zurückzutreten, es sei denn, dass etwas anderes vereinbart worden ist. Wenn der Käufer keine eindeutigen Lieferanweisungen gegeben hat, bestimmt die BORG Automotive A/S die Art des Versandes oder Transports ohne Gewähr, dass es sich dabei um die günstigste und schnellste Möglichkeit handelt. Der Käufer ist verpflichtet, den Zustand der erhaltenen Ware unverzüglich bei der Lieferung zu überprüfen und diese unverzüglich schriftlich zu reklamieren, sofern der Käufer der Meinung ist, Ansprüche aufgrund von Mängeln an der gelieferten Ware geltend machen zu können. Das Recht des Käufers auf Mängel-, Ersatz und eventuelle Garantieansprüche entfällt, wenn der Käufer die Ware nicht innerhalb von 24 Monaten nach Lieferung schriftlich reklamiert hat.
Rückgabe von Waren
Waren, die gemäß der Bestellung des Käufers geliefert, aber nachfolgend retourniert wurden, können nur gutgeschrieben werden, wenn diesbezüglich eine schriftliche Vereinbarung vorliegt. Referenzteile, die nicht mehr in den Katalogen bzw. Preislisten der BORG Automotive A/S aufgeführt sind, werden nicht angenommen. Eine Wiedereinlagerungsgebühr über 20 % des ursprünglichen Rechnungspreises wird vom gutgeschriebenen Betrag abgezogen. Retouren, die die BORG Automotive A/S als eine Reklamation bevor R angenommen hat, werden ersetzt oder gutgeschrieben. Solche Waren können jedoch nicht zum Gegenstand eines Anspruchs auf Deckung von Zeitverlusten, Unannehmlichkeiten, finanziellen Verlusten, daraus folgender Schädigung oder sonstigen Ersatzansprüchen gemacht werden. Bei jeder Reklamation oder Retoure sind Rechnungsnummer und Artikelnummer stets als Dokumentation dafür anzugeben, dass die Ware von der BORG Automotive A/S geliefert wurde.
Sachmängelhaftung
Die Haftung der BORG Automotive umfasst unter keinen Umständen Betriebsverluste, Zeitverluste, Gewinnverluste oder andere indirekte Verluste, die der Käufer oder Dritte erleiden. Die BORG Automotive A/S haftet ausschließlich, wenn der Käufer die gelieferte Ware vorschriftsmäßig und in Übereinstimmung mit den Anweisungen der BORG Automotive A/S verwendet hat. Die Haftung ist außerdem auf Fehler in eigenen Lieferungen beschränkt und umfasst somit keine Fehler, die in Verbindung damit auftreten, dass die Produkte der BORG Automotive A/S in andere Lieferungen eingebaut oder diesen hinzugefügt werden.
Austauschsystem
Bei Verkauf wird neben dem Preis für die Austauscheinheit ein entsprechendes Pfand in Rechnung gestellt, das bei einer frachtfreien Rückgabe innerhalb von 24 Monaten in voller Höhe gutgeschrieben wird, es sei denn, aus dem jeweiligen Produktkatalog geht etwas anderes hervor. Hierfür gelten folgende Bedingungen:
Die zurückgegebene Einheit muss sich im selben Zustand befinden wie
nach dem Ausbau. Zerlegte bzw. unvollständige Einheiten mit Beschädigungen an Welle oder Gehäuse werden nicht angenommen und Rotor/Anker müssen frei drehbar sein. Weitere produktspezifische Anforderungen an die zurückgegebenen Einheiten sind dem jeweiligen Produktkatalog zu entnehmen.
Die Einheit darf keine Schäden durch Feuer oder Salzwasser erlitten haben und muss in jeder Hinsicht – elektrisch wie mechanisch – die gelieferte Einheit ersetzen bzw. dieser entsprechen.
Zurückgegebene Einheiten, die nicht von der BORG Automotive A/S gekauft wurden oder deren Anzahl die der gekauften Einheiten übersteigt, werden zur späteren Anrechnung in der Austauschkartei gespeichert. D. h. die Einheit kann ohne Pfand gekauft werden, bis die überschüssige Anzahl aufgebraucht wurde, jedoch höchstens innerhalb des Zeitraums, der im jeweiligen Produktkatalog aufgeführt ist.
Einheiten, die der BORG Automotive A/S zugesendet und bearbeitet (gutgeschrieben) wurden, sind danach das Eigentum der BORG Automotive A/S. Die Herausgabe kann vom Kunden nicht verlangt werden.
Bedingungen des Käufers
Eventuelle besondere Geschäftsbedingungen auf dem Bestellformular des Käufers werden nicht akzeptiert, sofern sie im Widerspruch zu den Geschäftsbedingungen der BORG Automotive A/S stehen, es sei denn, es wurde auf diese besonderen Bedingungen hingewiesen, und die BORG Automotive A/S hat diesen schriftlich zugestimmt.
Gerichtsbarkeit
Jede Streitigkeit, die aus dem Geschäftsverkehr zwischen dem Käufer und der BORG Automotive A/S entsteht, ist nach dänischem Recht sowie gemäß den Vorschriften des dänischen Schiedsinstituts zu entscheiden, die bei Einleitung des jeweiligen Schiedsverfahrens gelten. Sitz des Schiedsgerichts ist Aarhus, Verfahrenssprache ist Dänisch.
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